Allgemeine Geschäftsbedingungen der mimax Trocknungstechnik eGbR
Präambel
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Die mimax Trocknungstechnik eGbR eingetragen im Gesellschaftsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein GsR 411 („mimax“) bietet ihren Kunden Trocknungsleistungen (Bautrocknung, technische Trocknungen, etc.), Leckageortung, Rückbau (teilweise oder vollständig) von Wohnungen und Häusern sowie Gewerbeimmobilien („Trocknungsleistugen“), sowie Dienstleistungen im Rahmen des Gebäudemanagements („Facility Management“) an.
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mimax übernimmt sowohl die Koordinierung als auch die Ausführung der Leistungen. mimax kann sich zur Ausführung auch Dritter („Subunternehmer“) bedienen. mimax koordiniert in diesem Fall diese Subunternehmer.
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Geltungsbereich
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Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen der mimax Trocknungstechnik eGbR eingetragen im Gesellschaftsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein GsR 411 („mimax“) und den Vertragspartnern („Kunden“). Die Kunden können gleichermaßen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein.
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Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Vertragsverhältnisse zwischen mimax und dem Kunden und werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Leistung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsinhalt, wenn mimax ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
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Daneben gelten Geschäftsbedingungen von dem Kunden gegenüber offengelegten Dritten und Subunternehmern mimax, sofern diese abweichenden Bedingungen beinhalten.
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Angebot und Zustandekommen des Vertrages
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Aufgrund der vom Kunden im Vorfeld gemachten Angaben sowie einer Besichtigung gibt mimax im Rahmen einer individuellen Vereinbarung ein unverbindliches Angebot („Angebot“) zum Abschluss eines Vertrags ab. Das Angebot kann, sofern in diesem nichts anderes bestimmt wurde, innerhalb von sieben Tagen vom Kunden telefonisch (insbesondere per Video- oder Telefonanruf), schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) angenommen werden.
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Bei fernmündlichen geschlossenen Verträgen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass mimax das entsprechende Telefonat oder Videotelefonat zu Dokumentations- und Nachweiszwecken aufzeichnen darf.
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Die Darstellung der angebotenen Leistungen auf der Website, in sozialen Medien oder innerhalb von Werbeanzeigen stellt kein rechtlich bindendes Angebot von mimax zum Abschluss eines Vertrages dar. Vielmehr handelt es sich dabei lediglich um eine Aufforderung an den Kunden, selbst ein verbindliches Angebot abzugeben.
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Angebote von mimax sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes bestimmt ist.
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Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots oder durch Beginn der angebotenen Leistungserbringung mit Billigung des Kunden durch die mimax zustande.
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Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und anfallender Projektnebenkosten wie gegebenenfalls Versicherung, Verpackung, Fahrten, Artikel, Fracht und Speditionen oder Porto. Genehmigungs-, Zutritts- und Anmeldekosten (z. B. Ordnungsamt oder Sicherheitsbereiche) welche der Kunde zu tragen hat.
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Vertragsgegenstand
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Sämtliche Leistungen werden von mimax gemäß der vereinbarten Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots erbracht.
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mimax erbringt ihre Leistungen als Dienstleistung, sofern nicht eine Werkleistung ausdrücklich vereinbart ist, oder die Leistung zwingend gesetzlich als Werkleistung gilt.
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mimax schuldet im Rahmen der Tätigkeit keine Rechtsberatung. Auf Wunsch des Kunden empfiehlt die mimax eine Rechtsberatung, mit dem der Kunde zum Zwecke der rechtlichen Prüfung eine gesonderte Mandats- und Vergütungsvereinbarung abschließen kann. mimax haftet nicht für eine entsprechende Empfehlung oder die ordnungsgemäße Berufsausübung des Dritten.
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mimax wird den Kunden über die ihr bekannten rechtlichen Hindernisse oder Drittrechte in Bezug auf die vertraglich vorausgesetzte Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse hinweisen.
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Leistungsumfang und Fremdleistungen
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Der Umfang der durch mimax geschuldeten Leistungen richtet sich nach dem Angebot. mimax ist darauf spezialisiert, Bautrocknungen, technische Trocknungen Leckageortungen und Facility Management Dienstleistungen durchzuführen.
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mimax und der Kunde sind sich darüber einig, dass mimax durch die vereinbarten Leistungen keinen bestimmten quantitativen oder wirtschaftlichen Erfolg schuldet.
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Die mimax wird vor einer Trocknungsleistung oder einer Facility Management Dienstleistung eine Besichtigung der Räumlichkeiten abhalten und Informationen abfragen, die zur Erstellung eines Angebots erforderlich sind. Die Besichtigung erfolgt kostenlos.
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Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist von der Leistung ausgeschlossen.
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Die mimax wird bei allen beauftragten Leistungen die Arbeiten sorgfältig, fachgerecht und termingerecht durchführen.
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Die mimax wird mit dem Leistungen unmittelbar nach Bestätigung des Auftrags beginnen, sofern keine Ausführungsfristen vereinbart worden sind. Dies gilt nicht, sofern die Leistungen nicht wegen fehlenden notwendigen Versorgungsleitungen-/anschlüsse oder Genehmigungen geleistet werden kann oder der Kunde keine Abschlagszahlung, sofern vereinbart, geleistet hat.
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Sofern die mimax zur Verrichtung ihrer Aufgaben sich der bei ihr angestellte Arbeitnehmer bedient, erfolgt keine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Vielmehr handelt es sich bei den zwischen der mimax und dem Kunden abgeschlossenen Verträgen um typengemischte Verträge mit Schwerpunkten im Werk- und Dienstvertragsrecht, zu deren Erfüllung sich die mimax ihren Weisungen unterliegender Arbeitskräfte bzw. selbstständiger Erfüllungsgehilfen („Personal“) bedient.
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Das eingesetzte Personal wird durch das Management der mimax überwacht und erhält seine Anweisungen auch von diesen. Das Management ist bezüglich des Weisungsrechts Vertreter der mimax. Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen, sofern dies nicht durch die Art der Dienstleistung gefordert ist. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis und dem spezifischen Auftragsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu betretenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Kunden abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht von der mimax eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.
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mimax ist berechtigt, – auch ohne Einwilligung des Kunden – zur Vertragserfüllung Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Dabei kann mimax dem Kunden eine branchenübliche Handling-Fee in Höhe von 15% der mimax entstehenden Nettokosten des Subunternehmers berechnen, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. mimax wird auf Verlangen des Kunden geeignete Nachweise über die von Subunternehmern erbrachten Leistungen vorlegen, sofern dies für die Abrechnung erforderlich ist. mimax trägt dafür Sorge, dass die von ihr für die Leistungserbringung eingesetzten Personen ausreichend qualifiziert sind.
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Sofern das Verhalten oder die Qualifikation, der von mimax eingesetzten Personen nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht, wird der Kunde mimax hierüber unverzüglich informieren. mimax wird unverzüglich geeignete Maßnahmen, die gegebenenfalls auch in einem Austausch der betreffenden Person bestehen können, ergreifen.
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mimax wird sich um Kontinuität bei den für den Kunden tätigen Personen bemühen. Ein Austausch ist dem Kunden frühzeitig vorab anzuzeigen und erfolgt nur durch eine Person, deren Qualifikation mindestens der zu ersetzenden Person entspricht.
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Die von mimax eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden und unterliegen nicht dessen Weisungsbefugnis. Dies gilt insbesondere, soweit von mimax eingesetzte Personen die Leistungen in den Räumen des Kunden erbringen oder von dem Kunden technische Geräte zur Verfügung gestellt bekommen.
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Zusätzliche Leistungen und Materialbestellungen, die der individuellen Vereinbarung nicht enthalten sind und auf Kundenwunsch erfolgen, werden nach den mit dem Kunden vereinbarten Vergütungssätzen der mimax berechnet.
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mimax ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und entsprechend abzurechnen, sofern diese für den Kunden zumutbar sind, z.B. wenn sich das Gesamtprojekt über einen längeren Zeitraum erstreckt. Für jede Teilleistung kann eine Abnahme einer in sich geschlossenen Teilleistung eingefordert und eine anteilige Vergütung verlangt werden.
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Durchführung der Trocknung
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Die Geräte werden mietweise zur Verfügung gestellt und auf die Gefahr des Kunden betrieben, der die ordnungsgemäße Rückgabe der Geräte inkl. Zubehör zusichert.
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Aufbau- und Abholtag werden mit jeweils einem Stelltag abgerechnet.
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Wird ein Defekt festgestellt, so ist der mimax unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, damit das Gerät bzw. System ausgetauscht werden kann.
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Sollte sich die Rückgabe der Geräte verzögern und hat der Kunde diese Umstände zu vertreten, wird diese Zeit entsprechend in Rechnung gestellt.
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Kann das Ziel der zu erbringenden Trockungsleistung aus Gründen, die mimax nicht zu vertreten hat nicht erreicht werden, so ist eine Haftung der mimax ausgeschlossen. Die Vergütung ist gleichwohl ohne Abzug zu entrichten.
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Strom stellt der Kunde auf seine Kosten zur Verfügung. Sofern Starkstrom benötigt wird, hat der Kunde die hierfür notwendigen Installationen auf seine Kosten herzustellen.
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Der Kunde ist verpflichtet, die Trocknungsgeräte morgens und abends sowie je nach Bedarf zu entleeren.
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Der Kunde bzw. derjenige bei dem die Trockungsleistungen ausgeführt werden, achtet darauf, dass Stromausfälle keine weiteren Schäden nach sich ziehen. Während der Trocknungsphase kann es zu Störungen dieser Art kommen, für die mimax keine Haftung übernimmt. Störungen gleich welcher Art sind mimax unverzüglich mitzuteilen.
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Der Kunde haftet für Beschädigungen, das Abhandenkommen und Folgeschäden im Sinne von Ersatzbeschaffungen, Verdienstausfall und entgangener Gewinn.
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Der Kunde stellt mimax gegen Ansprüche von Dritten im Bezug auf die sich aus der Nutzung dieser Trocknungsanlage ergebenen Schäden frei, die gegenüber mimax geltend gemacht werden können.
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Die Instandsetzung von Fliesenfugen erfolgt nur, wenn Fugenmaterial normaler Zementfarbe eingebracht werden kann. Abweigungen bei Verfugungen sind möglich und stellen keinen Mangel dar. Dehnungs- und Kunststofffugen werden nicht wiederhergestellt.
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Die mitgeteilten Trocknungszeiten sind unverbindlich. Schadenersatzforderungen aufgrund von Terminüberschreitungen sind ausgeschlossen.
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Nach dem Fund einer Leckage wird davon ausgegangen, dass dies die einzige Undichtigkeit des Systems ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, durch einen qualifizierten Fachbetrieb nach einer Reparartur des betreffenen Leitungsnetzes eine Druckprobe durchführen zu lassen.
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Abnahme
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Sofern es für Leistungen vereinbart ist oder diese zwingend als Werkleistungen anzusehen sind, unterliegen diese der Abnahme. Für abgrenzbare Teilleistungen kann mimax die Durchführung von Teilabnahmen verlangen. In diesem Fall gilt die Gesamtleistung mit der letzten Teilabnahme als abgenommen.
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mimax erklärt dem Kunden gegenüber die Abnahmefähigkeit der Leistung. Nach dieser Erklärung hat das der Kunde die jeweilige Leistung sofort zu prüfen und innerhalb von zehn Tagen die Abnahme zu erklären. Die Abnahme ist zu erklären, wenn die Leistung in wesentlichen Teilen den in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Anforderungen entspricht. Ansonsten werden die die Abnahme hindernden Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigt und die Abnahme sodann erneut durchgeführt.
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Die Abnahme gilt vom Kunden auch mit Unterzeichnung von Teilschritten als erklärt. Gleiches gilt, wenn das der Kunde die Leistung nicht innerhalb vorgenannter Frist als abgenommen erklärt, sofern er nicht gleichzeitig Abnahme hindernde Mängel rügt.
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Die Abnahme gilt auch als erteilt, sobald der Kunde die Leistungen im Echtbetrieb nutzt. Bei der Nutzung von Teilen der Leistung gilt entsprechend die Teilabnahme als erteilt.
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Bei einmaligen Leistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme — ggf. auch abschnittsweise — spätestens ein Tag nach Fertigstellung durch die mimax. Kommt der Kunde der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gelten die Leistungen als abgenommen.
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Etwaige Mehraufwendungen oder Schadenersatz wegen Annahmeverzug gehen zu Lasten des Kunden.
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Ausführung der Leckageortung
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Die Leckageortungs-Einsätze werden nach bestem Wissen und derzeitigem Stand der Technik erbracht.
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Ein Erfolg kann jedoch dennoch nicht garantiert werden. Die Vergütungen sind daher nicht erfolgsabhängig abgerechnet. Für im Zusammenhang mit den beauftragten Arbeiten und/oder den Messerergebnissen, eventuell auftretenden Schäden an dem Untersuchungsobjekt – insbesondere an den zu untersuchenden Rohrleitungen sowie hiermit verbundenen Folgeschäden am Eigentum des Kunden oder eines Dritten, haftet mimax nur bei nachweislicher grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz, ansonsten wird keine Haftung übernommen.
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Zur Lokalisierung von Leckagen an Rohrleitungen werden technische Messinstrumente der neuesten Generation, wie Elektro-Akustik, Thermografie, Gasspürverfahren, Video-Endoskopie, Kanalkamerasysteme, Feuchtemessung etc. eingesetzt. Dennoch kann aufgrund der Abhängigkeit von baulichen Gegebenheiten, Art/Lage der Leitung, Bodenaufbau, eventuellen Rohr-Überdeckungen sowie vielerlei anderen Unwägbarkeiten, wie Verlustmenge/- zeit, Funktionstüchtigkeit der zu untersuchenden Anlagen etc. nicht immer eine punktgenaue Einmessung der Schadenstelle garantiert werden. mimax führt alle beauftragten Arbeiten nach bestem Wissen sowie professioneller Handhabung der eingesetzten Gerätetechnik durch.
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Bei einer erfolgreichen Leckageortung wird auf Wunsch und mit Zustimmung des Kunden die eingemessene Schadenstelle nach Möglichkeit sofort freigelegt. Bei gefliesten Böden kann dieses durch den Versuch der zerstörungsfreien Fliesenentfernung erfolgen. Je nach Ursache kann es erforderlich sein, auch mehrere Kontrollöffnungen zu erstellen. Für diese zusätzlichen geöffneten Bereiche kann keine Haftung übernommen werden, die Kosten trägt allein der Kunde.
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Außerdem kann es vorkommen, dass mehr als eine Leckstelle vorliegt und daher mehrere Einsätze notwendig werden. Sollte dieses der Fall sein, werden die Folgeeinsätze mit zusätzlichen Kosten abgerechnet.
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Mitwirkungspflichten des Kunden
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Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags wesentlichen Daten, Materialien und Zugänge sowie erforderliche Regeln zur streng vertraulichen Behandlung dieser, rechtzeitig bereitzustellen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, verlängern sich etwaige verbindliche Vertragsfristen in entsprechendem und angemessenem Umfang. Weitergehende Ansprüche mimax, insbesondere auf Erstattung von Mehrkosten und das Recht zum Rücktritt, bleiben unberührt.
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Der Kunde gewährleistet, dass er zur Nutzung der übergebenen Daten und Materialien berechtigt ist und diese frei von Rechten Dritter sind. Er stellt mimax in Bezug auf die von ihm übergebenen Daten und Materialien von Ansprüchen Dritter und angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung frei, sofern mimax den Kunden unverzüglich über die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter in Kenntnis setzt.
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Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Leistungen von mimax erforderlichen Voraussetzungen auf Seiten des Kunden stets vorliegen. Sollte der Kunde diese Voraussetzungen nicht gewährleisten können, bleibt der Vergütungsanspruch von mimax unberührt.
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Der Kunde hat mimax eine Besichtigung der Räumlichkeiten zu gestatten.
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Der Kunde hat Angebote innerhalb von sieben Werktagen anzunehmen oder abzulehnen. Die Beauftragung von Einzelleistungen aus einem nicht unterzeichneten Angebot ist rechtsverbindlich.
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Alle Leistungen von mimax sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm unverzüglich, spätestens binnen zehn Werktagen nach erbrachter Leistung von dem Kunden freizugeben oder kommentieren.
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Etwaige Mehraufwendungen oder Schadenersatz wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Kunden.
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Vergütung
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Für sämtliche Leistungen gilt die im Angebot zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Vergütung. Ist eine Zahlung in Raten vorgesehen, wird die erste Rate unmittelbar bei Vertragsschluss fällig; alle weiteren Raten sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, jeweils monatlich im Voraus zu begleichen. Alle Preisangaben gelten inklusive der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, inklusive der anfallenden gewerblichen Entsorgungskosten und ausschließlich des in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preises.
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Die Vergütung für Trocknungsdienste, Leckage und Facility Management Dienste bemessen sich nach der Größe des Objektes (Quadratmeter) und dem jeweiligen Aufwand in Euro. Ebenfalls können einzelne Leistungen und Nebenleistungen (z.B. Anfahrt, Besichtigung, Stellen der Geräte) mit Festpreisen vergütet werden. Hierüber wird mimax im Vorhinein aufklären. Weitere Festpreise, als die im Vorhinein vereinbarten Festpreise sowie Rabatte bedürfen der gesonderten schriftlichen (Textform reicht aus) und vertraglichen Fixierung.
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Für die Bereitstellung der Trocknungsgeräte wird eine Miete verlangt. Diese ergibt sich aus dem konkreten Angebot von mimax.
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Weitere Leistungen, die nicht dem vereinbarten Angebot unterliegen werden mit einer Stundenvergütung („Hourly-Fee“), sofern diese nicht nachträglich in das Angebot aufgenommen werden.
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Der Kunde ist zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, auch wenn er mimax anweist, die Leistungserbringung vorübergehend auszusetzen oder diese aus anderen Gründen unterbrochen wird – vorausgesetzt, die Unterbrechung wurde nicht durch ein Verschulden des Anbieters verursacht.
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mimax wird den Kunden über die Art der Vergütung inkl. dem Anfall einer Hourly-Fee im Vorhinein aufklären.
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Zusätzliche Auslagen werden vom mimax verauslagt und dem Kunden in Rechnung gestellt, wobei solche Ausgaben stets einer vorherigen Zustimmung des Kunden bedürfen.
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Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung und kommt es dadurch zu einer Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistungserbringung, bleibt der Anspruch des mimax auf die volle Vergütung bestehen.
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Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
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Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt fällig und ist zahlbar innerhalb von 14 tagen. Abweichende Zahlungsbedingungen können individuell vereinbart werden.
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Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Abzüge bei Nichteinhaltung von angegebenen Liefer-/Leistungsterminen sind ausgeschlossen bei höherer Gewalt oder nicht von mimax zu vertretende Umständen wie z.B. einem Streik, den unverschuldeten Ausfall technischer Systeme, Störung des Internets, die Nichterteilung erforderlicher Genehmigungen oder unverschuldeten Problemen mit Produkten oder Dienstleistungen Dritter sowie auf die mangelnde Mitwirkung des Kunden oder dessen Änderungswünsche.
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Bei Überschreiten von Zahlungszielen ist mimax berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Regelungen des § 288 Abs. 2 BGB verlangen.
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mimax ist berechtigt, einen Factoring- bzw. Inkassodienstleister eigenem Ermessen einzuschalten und eine Forderung gegen den Kunden an diesen abzutreten.
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Abtretung
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Die Abtretung zur Abrechnung mit dem Versicherer erfolgt zur Sicherheit des Kunden und lässt das Vertragsverhältnis ansonsten unberührt. Zahlt der Versicherer nicht innerhalb von 20 Tagen ab Geltendmachung, ist die Zahlung vom Kunden zu leisten.
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Vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Teilzahlungen des Versicherers, bei Personen die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind insbesondere hinsichtlich der geltenden Umsatzsteuer.
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Laufzeit, Rücktritt und Kündigung durch mimax
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Leistungen beginnen zu dem im Angebot festgelegten Zeitpunkt und haben eine unbestimmte Laufzeit. Sofern (i) eine konkrete Laufzeit oder (ii) ein konkretes Projektende vereinbart wurde, richtet sich die Laufzeit für den in dem Angebot festgelegten Zeitraum bzw. bis zum Ende des vereinbarten Projektes.
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mimax ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
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die Sicherstellung des Honorars nicht gewährleistet ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Kunde trotz Aufforderung und Setzung einer angemessenen Frist keine vereinbarte Vorauszahlung leistet, keine vereinbarte Sicherheitsleistung erbringt oder erkennbar zahlungsunfähig ist, oder;
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der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten nicht erfüllt und auch nach schriftlicher Aufforderung unter Setzung einer angemessenen Frist keine Abhilfe schafft. Im Falle eines Rücktritts ist mimax berechtigt, eine Vergütung für die bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen sowie Ersatz für entstandene Aufwendungen zu verlangen.
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Sofern eine Laufzeit nicht vereinbart wurde, kann bei einer Leistung über eine unbestimmte Dauer eine ordentliche Kündigung jeweils mit der Frist von 30 Tagen zum jeweiligen Kalendermonatsende erfolgen.
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Bei vereinbarter Mindestlaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis nach deren Ablauf um die Mindestlaufzeit, wenn es nicht schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt wird.
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Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde nach zweimaliger Aufforderung den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Des Weiteren liegt ein solcher Grund insbesondere auch dann vor, wenn der Kunde zahlungsunfähig oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt ist, der Kunde sonst schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt oder bei der Nutzung der Leistungen gegen Strafvorschriften verstößt oder diesbezüglich dringender Tatverdacht besteht.
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Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
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Stornierungsbedingungen
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Die Stornierung eines Auftrags bzw. einer Leistung ist mit entsprechenden Stornierungskosten verbunden:
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Nach Vertragsabschluss: 25 % des Auftragswerts;
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12 bis 8 Wochen vor Leistungsbeginn: 50 % des Auftragswerts;
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8 bis 4 Wochen vor Leistungsbeginn: 75 % des Auftragswerts;
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Weniger als 4 Wochen vor Leistungsbeginn: 100% des Auftragswerts;
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Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
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Stornierungskosten von beauftragten Subunternehmern sind bindend und müssen vom Kunden vollumfänglich erstattet werden.
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Bei Stornierung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krieg, Terror, behördliche Anordnungen, Pandemien, Umweltkatastrophen) bleibt der Kunde zur Zahlung für bereits erbrachte und dokumentierte Leistungen verpflichtet. Nicht benötigte oder nicht in Anspruch genommene Auslagen (z. B. Reisekosten, Materialkosten) werden dem Kunden erstattet, sofern diese nicht bereits angefallen sind.
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Die Stornierung bedarf der Textform.
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Änderungsverlangen
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Der Kunde ist berechtigt, sofern vertraglich vereinbart, schriftlich Änderungen der Leistungen zu verlangen. mimax wird vom Kunden gewünschte Änderungen nicht unbillig verweigern.
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mimax wird das Änderungsverlangen des Kunden zeitnah prüfen. Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsverlangens erforderlich, ist mimax berechtigt, für den mit der Prüfung erforderlichen Aufwand eine gesonderte Vergütung zu verlangen. Ist dies der Fall, teilt mimax dies dem Kunden unverzüglich mit und unterbreitet ihm zugleich ein entsprechendes Prüfungsangebot mit Angaben zum Zeitrahmen der Prüfung und zur Vergütung.
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Ist eine umfangreiche, vom Kunden gesondert zu vergütende Prüfung des Änderungsverlangens nicht erforderlich, wird mimax dem Kunden binnen 14 Werktagen ein Realisierungsangebot mit allen für die Entscheidungsfindung des Kunden erforderlichen Informationen, insb. unter Angabe von Leistungszeiträumen und Vergütung, unterbreiten. Sollte es mimax im Einzelfall nicht möglich sein, dem Kunden innerhalb des vorstehenden Zeitraums ein Realisierungsangebot zu unterbreiten, wird mimax dies dem Kunden unter Nennung eines verbindlichen Datums, zu dem sie das Realisierungsangebot vorlegen wird, mitteilen.
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Leistungsänderungen sind durch eine entsprechende Vertragsanpassung schriftlich zu dokumentieren. Solange die Vertragsparteien keine Vereinbarung über eine Leistungsänderung getroffen haben, wird mimax die Leistungen gemäß der ursprünglichen Vereinbarung erbringen.
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Markennutzung und Urheberrechte
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mimax ist berechtigt, geschützte Marken, Logos oder sonstige schutzfähige Kennzeichen des Kunden innerhalb und für die Zwecke des vertraglich vereinbarten Projekts zu nutzen.
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mimax darf Marken, Logos und Referenzaussagen des Kunden nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden nutzen. Die Zustimmung darf aus sachlichen Gründen verweigert werden. Der Umfang der Nutzung (Medium, Dauer, Zweck) ist vorab gesondert festzulegen. Hierzu wird mimax den Kunden auffordern.
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Geheimhaltung und Datenschutz
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Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen auch nach Vertragsende geheim zu halten.
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mimax ist berechtigt Dritten und Subunternehmern vertrauliche Informationen des Kunden preiszugeben, sofern diese die vertraulichen Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des Projektes benötigen und die weitere Geheimhaltung der vertraulichen Informationen vertraglich zwischen mimax und dem Dritten bzw. Subunternehmer geregelt ist.
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mimax verpflichtet sich auf Wunsch des Kunden gerade im Hinblick auf Ziffer 6.1 zu der Unterzeichnung einer fairen Geheimhaltungserklärung („NDA“). mimax wird in dem Falle dafür Sorge tragen, dass eingesetzte Subunternehmer ebenfalls ein NDA unterschreiben werden.
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Die im Rahmen des Projektes erfolgte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der persönlichen Daten erfolgt unter strikter Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Verarbeitung der persönlichen Daten dient zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Verpflichtungen und der gesetzlichen Verpflichtungen von mimax. Nähere Informationen hierzu finden sich in den Datenschutzhinweisen unter Datenschutz, abrufbar unter (https://mimax-trocknung.de)
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Aufbewahrung von Projektunterlagen
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mimax bewahrt Unterlagen für einen Zeitraum von 12 (zwölf) Monaten nach Projektende auf, es sei denn gesetzlich zwingende Vorschriften verlangen eine längere Aufbewahrung. Auf Verlangen des Kunden werden Unterlagen innerhalb dieser Frist herausgegeben.
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Sofern ein Dritter oder Subunternehmer verpflichtet ist, die ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung gestellten Projektunterlagen länger als sechs Monate aufzubewahren, wird dieser und mimax die Unterlagen länger als sechs Monate Aufbewahren.
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Mängel, Haftung und Gewährleistung
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Etwaige Mängel an der erbrachten Leistung sind vom Kunden unverzüglich schriftlich zu rügen. Sind die Mängel offensichtlich, hat ein Verbraucher diese binnen 14 Tagen wie vorgenannt anzuzeigen. Für Unternehmer gilt eine Frist von 3 Tagen. Die Frist beginnt bei anderen Mängeln, in dem Zeitpunkt in dem sie offensichtlich erkennbar sind. Bei nicht rechtzeitiger formgerechter Anzeige gegenüber mimax ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
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Im Falle eines Mangels kann der Kunde bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zunächst nur die Nacherfüllung verlangen. Sollte mimax den Mangel nach angemessener Fristsetzung nicht beseitigt haben, kann der Kunde die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen.
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Sofern eine Versicherung zugunsten des Kunden vorliegt, besteht kein Anspruch des Kunden in Höhe der versicherten Schäden.
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mimax haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
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Für einfache Fahrlässigkeit haftet mimax nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, wie z.B. die Leistungspflicht, die Geheimhaltungspflichten. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden, oder die Höhe des Auftragswertes begrenzt, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.
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Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
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Im Falle unrichtiger Angaben durch den Kunden entfällt jegliche Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
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Die vorgenannten Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse gelten ausdrücklich nicht bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit seitens der mimax oder ihres Personals. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden.
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mimax ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen einzusetzen. mimax haftet für Mängel, die durch Subunternehmerleistungen entstehen, nur bei Verletzung ihrer Auswahl- oder Überwachungspflichten. Eine Verletzung liegt insbesondere dann vor, wenn mimax nicht die erforderliche Sorgfalt bei der Auswahl eines geeigneten Subunternehmers angewendet oder es versäumt hat, die Leistung des Subunternehmers zu überwachen. Soweit Schäden durch Subunternehmer oder vermittelte Dienstleister verursacht werden, haftet mimax im Rahmen der ihr obliegenden Sorgfaltspflichten. Die Haftung ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, sofern der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Für Schäden, die ausschließlich durch Subunternehmer verursacht werden und außerhalb des Einflussbereichs mimax liegen, tritt mimax ihre vertraglichen Ansprüche gegen den Subunternehmer an den Kunden ab. mimax unterstützt den Kunden bei der Durchsetzung dieser Ansprüche, soweit dies im Rahmen der Vertragserfüllung zumutbar ist.
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Die Prüfung von Rechtsfragen ist nicht die Aufgabe von mimax.
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Übernahmeregelung
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Die Parteien verpflichten sich, weder unmittelbar noch mittelbar Personal abzuwerben.
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Die Abwerbung oder Einstellung von Personal (auch von ehemaligem Personal) ist ein Vertrauensbruch und verpflichtet den Kunden zur Zahlung von drei Monatsvergütungen. Der Kunde hat kein direktes Weisungsrecht gegenüber dem ausführenden Personal sondern nur gegenüber der mimax bzw. dessen Beauftragte.
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Eine Vermittlung liegt unwiderleglich vor, wenn der Kunde oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen während der Dauer dieses Vertrages mit einem Mitarbeiter der mimax ein Arbeitsverhältnis eingeht.
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Eine Vermittlung liegt auch dann unwiderleglich vor, wenn der Kunde oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung dieses Vertrages mit einem Mitarbeiter der mimax ein Arbeitsverhältnis eingeht.
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Der Kunde ist verpflichtet, der mimax mitzuteilen, ob und wann ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Wenn im Streitfall die mimax Indizien glaubhaft macht, die ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Kunden und einem seiner Beschäftigten vermuten lässt, so trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass ein Arbeitsverhältnis nicht besteht.
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In den oben genannten Fällen hat der Kunde eine Vermittlerprovision an die mimax zu zahlen. Befristete Arbeitsverhältnisse sind in gleichem Umfang provisionspflichtig wie unbefristete.
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Die Höhe der Vermittlerprovision beträgt das 2,5 fache des vereinbarten Honorars.
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Änderung dieser Bedingungen
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mimax ist berechtigt, diese AGB zu ändern, wenn dies für den Kunden zumutbar ist, insbesondere, um Veränderungen von Umständen zu berücksichtigen, auf die mimax keinen Einfluss hatte (z. B. bei Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war oder bei Änderungen aufsichtsrechtlicher Vorgaben) oder um eine in den Bedingungen entstandene Lücke zu schließen (z. B., wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklären sollte). Das Änderungsrecht von mimax bezieht sich nicht auf wesentliche Regelungen dieser AGB (Regelungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf), wie zum Beispiel die Vertragslaufzeit und das Kündigungsrecht.
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Die geänderten AGB erhält der Kunde per E-Mail spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Auf die Änderung dieser AGB wird mimax auch auf der ihrer Website (www.mimax-trocknung.de) selbst hinweisen. Widerspricht der Kunde der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Benachrichtigung über die Änderung dieser AGB, so gelten die geänderten AGB als von diesen akzeptiert. mimax wird den Kunden in der Benachrichtigung über die Änderung dieser AGB auf die Rechtsfolgen eines Schweigens gesondert hinweisen.
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Widerrufsrecht
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Sofern die Kunden von mimax Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
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Sofern die Kunden von mimax Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht.
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Schlussbestimmungen
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Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Vorrangige Individualvereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die jeweils unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine wirksame durchführbare Regelung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der zu ersetzenden Regelung möglichst nahekommt.
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Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
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Für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen mimax und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen.
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Gerichtsstand ist Ludwigshafen am Rhein, soweit es sich bei den Vertragspartnern um Kaufleute handelt. Jede Partei hat daneben aber auch das Recht, die jeweils andere an deren Sitz zu verklagen.
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